Woran erkennen Sie, ob eine angebotene FileMaker-Software illegal ist?
Wenn Sie Ihre FileMaker-Software nicht direkt bei uns oder einem unserer autorisierten, vertrauenswürdigen Händler erwerben, empfehlen wir Ihnen, auf die folgenden Warnhinweise zu achten:
„Ein Preis, der zu gut ist, um wahr zu sein.“ Wenn Sie das Angebot eines Online-Anbieters so einschätzen, ist höchste Vorsicht geboten. Vor allem dann, wenn der Preis sehr deutlich unter demjenigen von autorisierten Händlern liegt, sollten Sie genau hinsehen – oft entspricht auch die Verpackung dieser Produkte nicht den offiziellen Verpackungen, die Sie nur über offizielle Vertriebskanäle erhalten. Viele Anwender lassen sich von dem vermeintlichen Schnäppchenpreis zum Kauf verleiten, auf den häufig ein böses Erwachen folgt: Wenn sie nicht das Produkt erhalten, das sie erwarten, und wenn sie, um die Software auch weiterhin rechtmäßig zu nutzen, zusätzlich eine oder mehrere Lizenzen erwerben müssen.
„CD-ROM-Angebote ohne originale Produktverpackung.“ Oft zeigen Online-Anbieter Bilder von kompletten, original in Folie verschweißten Produktverpackungen, weisen aber gleichzeitig darauf hin, dass der Käufer das Produkt lediglich auf CDs erhält.FileMaker-Software, die Ihnen ohne originale FileMaker-Verpackung und ohne die angeführten Bestandteile angeboten wird, ist sehr wahrscheinlich entweder kein Originalprodukt oder wird Ihnen ohne rechtmäßige Lizenz illegal verkauft.
„Bereits registrierte Software.“ Wenn der Verkäufer die Software mit dem Hinweis „gebraucht“ oder „bereits registriert“ anbietet, muss er vor dem Verkauf die Erlaubnis von FileMaker nachweisen, dass er die Lizenz bei einem Verkauf auf einen neuen Anwender übertragen darf. Ein Verkauf ohne diese Einwilligung von FileMaker ist grundsätzlich nicht erlaubt. Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten FileMaker-Produkt haben, das sie auf einer Internet-Auktion oder in einem Online-Shop erworben haben, schreiben Sie uns eine Mail an piracy@FileMaker.com. Wir werden Ihnen umgehend weiterhelfen.
„Software mit eingeschränkten Nutzungsrechten.“ Dies betrifft FileMaker-Software, die als Schulversion, als „not-for-resale“ (NFR)-Version, als Bestandteil von Software-Bundles oder als Testversion vertrieben und/oder verteilt wird. Sie darf nur von Anwendern erworben werden, die sich durch einen entsprechenden Nachweis qualifizieren. Der Weiterverkauf dieser FileMaker-Software ist grundsätzlich nicht erlaubt. Der Verkauf dieser FileMaker-Produkte bei Auktionen auf so genannten „Discount Software-Sites“ oder anderen Sites verletzt möglicherweise die EULA und ist in vielen Ländern per Gesetz verboten.
„Anonyme Verkäufer.“ Vermeiden Sie den Kauf von Anbietern oder Händlern, die ihre Identität verschleiern oder den Namen ihrer Person oder ihres Unternehmens nicht veröffentlichen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Verkäufer keine weiteren Adressangaben macht wie etwa über die Straße und Hausnummer oder seine Telefonnummer nicht nennt.
„Verkauf ohne Rücknahme/Garantie.“ Achten Sie darauf, dass der Online-Verkäufer ausdrücklich eine mögliche Rückgabe der verkauften Produkte akzeptiert und mindestens die gesetzlichen Garantiebestimmungen einhält.
„Multi-License Packs.“ Einige FileMaker-Produkte werden original von uns als so genannte 5-Pack Lizenzen oder ähnliche Verpackungseinheiten (mit mehreren Lizenzen pro Einheit) vertrieben. Diese Packs dürfen, so wie es in ihren Lizenzvereinbarungen definiert ist, nicht in ihre Bestandteile zerlegt und einzeln weiterverkauft oder genutzt werden.